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Das reicht nicht für einen Elfmeter…! – Teil 4

Liebe Leser, am 27.06.2024 um 20 h 58 abgerufen, zeigt eine Schuldenuhr an, dass diese BRD-Verwaltung ein Gesamtverschuldung von rund 2.691.300.000.000 Euro ausweist.

(In Worten: 2 Billionen, 691 Milliarden und 300 Millionen)

Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 32.332 Euro je BRD-Personal-Mitglied.

Die „Freunde“ aus den USA – bekannt für ihren lockeren Umgang mit Schulden – weisen zu diesem Zeitpunkt 38.338.484.000.000 Euro

(In Worten: 38 Billionen, 338 Milliarden und 484 Millionen) Verbindlichkeiten aus.

Die Pro-Kopf-Verschuldung der Menschen in den USA beträgt demnach 115.462 Euro.

An dieser Stelle muss ich Sie unbedingt an die House Joint Resolution 192 in Verbindung mit der Executive Order 6102 und den Kommentar der US-Amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde erinnern:

 „as a result of HJR 192, and from that day forward (June 5, 1933), no one has been able to lawfully pay a debt or lawfully own anything. „

Übersetzung (mit Google):

„Infolge des HJR 192 und von diesem Tag an (5. Juni 1933) war es niemandem mehr möglich, auf rechtmäßige Weise eine Schuld zu begleichen oder auf rechtmäßige Weise etwas zu besitzen.“

Die Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang gestellt habe, da ja augenscheinlich nicht nur die Menschen in diesem Konstrukt eine Verwertungsmasse darstellen, ist die, wie es um die Bodenrechte der Staatsangehörigen in diesen Firmen-Konstrukten gestellt ist?

Ich hätte diskutable Antworten zur Verfügung, liebe Leser. Ich verweigere mich allerdings dem Umstand, diese explizit öffentlich zu äußern.

Mit den Publikationen auf diesem Kanal kann der geneigte Leser sich nicht nur sein eigenes Bild machen, sondern auch 1+1 zusammenzählen.

Zur Vervollständigung des Gesamtbildes bin ich Ihnen noch die Differenzierung der von den „Mächtigen“ geschaffenen fiktiven Person schuldig.

Es wird zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person unterschieden und dieser Umstand hat seinen Grund.

Während staatliche, völkerrechtlich legitimierte Verfassungen die Gesetzgebung (BGB) in der Form differenziert haben, dass natürliche Personen gegeben sind und eben auch gegenüber juristischen Personen zu differenzieren sind, kennen reine handelsrechtlich begründete Vorschriften, wie z.B. das Grundgesetz FÜR die BRD eine solche Differenzierung nicht.

Die BRD-Verwaltung – als Konstrukt im Handelsrecht – könnte insofern keine natürlichen-, sondern lediglich juristische Personen verwalten.

Um diesen Umstand zu gewährleisten, hat man eine „Anleihe“ im Handelsgesetzbuch (HGB) , die ihre Substanz dort aus § 17 bezieht.

Dort heißt es unter Absatz 1:

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Sie finden auf Ihren Identitätsdokumenten nicht Ihren Familiennamen, denn nur die Benennung dieses Familiennamens implizierte Ihre natürliche Person, der der kompletten Entrechtung im Sinne des „Bürgerlichen Tods“ entgegensteht.

Ihr (Vor-) NAME ist MAX MUSTERMANN und damit ein Herzliches Willkommen im Handelsrecht.

Fassen wir daher die Erkenntnisse der bisherigen Ausarbeitung zusammen:

Sie sind ein einzigartiger Mensch, der sich nur seinem Schöpfer zu verantworten hat.

Mit Ihrer Geburt, des Menschen Ulrike oder Ullrich, sind Sie auf dieser Welt angekommen und unterstehen den Gesetzen des Schöpfers.

Sie dürfen sich als freier Mensch als Ulrike oder Ullrich aus dem Hause „Ulllrichtshausen“ bezeichnen und benennen und ihre Rechte als freier Mensch einfordern.

Mit Ihrer Geburt wurde Ihren Eltern aufgetragen, Sie bei einer „Behörde“ anzumelden und somit wurden Sie zum „zweiten Mal geboren“.

Sie haben mit diesem Verwaltungs-Akt eine Person erhalten: Diese lautet: Herr MAX MUSTERMANN.

Diese Ihre Person könnte als Verwertungssubstanz behandelt und u.U. an diversen Märkten gehandelt werden. In Form der Geburtsurkunde für Ihre Person.

Die Differenzierung der Person in eine natürliche oder eine juristische Person war ursprünglich ein Versuch den Menschen mit natürlichen Rechten zu identifizieren.

Die juristische Person hingegen ist ein Rechtssubjekt auf Basis der Bestimmungen des Handelsrechtes.

Sollte die BRD-Verwaltung mangels Staatlichkeit ein Subjekt des Handelsrechtes sein, wofür vieles spricht, kann nur juristische Personen verwalten und bedient sich beim Namen der Kennzeichnung der maximalen Entrechtung eines Menschen nach Vorbild des Römischen Rechtes.

Diese maximale Entrechtung weist die Person durch Verwendung eines Vornamens und des Namen aus und wird in Großbuchstaben geschrieben:

Z.B. MAX MUSTERMANN.

Liebe Leser, mehr Informationen – auch im Hinblick auf die jederzeit abrufbaren sonstigen Informationen und Quellen auf diesem Kanal – für Ihre eigene Meinungsbildung kann ich nicht anbieten.

Wenn es Ihnen jedoch gelingt, die verschiedenen Zusammenhänge zwischen vermeintlicher Staatlichkeit, Besatzungsrecht, unerklärlicher BRD-Politik und Ihrer Person zu erkennen, werden Sie diesen Beitrag noch besser verstehen können.

Übrigens, ein Freund hat mir – im Hinblick auf die mögliche Verpfändung und dem Handel unserer Geburtsurkunden als Inhaber-Schuld-Verschreibungen – eine spannende Geschichte erzählt.

Die ich allerdings hier nicht veröffentlichen kann…

Wer hier allerdings recherchieren möchte, könnte evtl. erfolgreich sein, wenn er die Sozialversicherungsnummer als Basis für seine Untersuchungen verwendet.

Die unkontrollierte Zuwanderung, der sich das BRD-Gebiet ausgesetzt sieht, ist es wert, auch einmal aus diesem Blickwinkel betrachtet zu werden.

Referenzen:

https://www.boerse.de/staatsverschuldung/schuldenuhren

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