Die politische Lage von 1933-1945
Ein Szenario wie geschaffen für Rattenfänger wie dem des Postkartenmalers aus Österreich, der zudem wohl auch einflussreiche und wirtschaftlich potente Finanziers gehabt zu haben scheint.
Die Zeit der Macht der Nationalsozialisten ist an Tragik und Leiden für Hunderte Millionen Menschen kaum zu überbieten. Über die 25 Millionen Kriegsopfer alleine in der Sowjetunion und geschätzte weitere 25-35 Millionen Kriegsopfer incl. der eigenen Bevölkerung und dem Holocaust mit kolportierten 6 Millionen Opfern der Jüdischen Glaubensgemeinschaft wird und muss weiterhin gesprochen werden.
Allerdings – dass ist meine Meinung – ohne dauerhaft eine Kollektivschuld für ein ganzes Volk herleiten zu können.
Adolf Hitler hat sich 1933 illegal mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“ an die Macht geputscht.
Dieses heute so bezeichnete Gesetz (rechtlich korrekt: Verordnung) wurde als GESETZ ZUR BEHEBUNG VON NOT FÜR VOLK UND REICH von den Nazis (NSDAP) in den Reichstag eingebracht.
Ich empfehle an dieser Stelle jedem, sich von den abenteuerlichsten Bezeichnungen uns auch heute vorgestellter Gesetze nicht blenden zu lassen und genau den Inhalt zu überprüfen!!!
Hitler hat mit seinen Schergen vorher dafür gesorgt, dass ca. 80 Reichstagsabgeordnete nicht an der Abstimmung teilnehmen konnten und somit die erforderliche 2/3-Mehrheit im Reichstag hergestellt.
Zum Glück für uns nachfolgende Generationen existiert das sogenannte TILLESSEN-URTEIL,
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Tillessen
dass eine BESONDERE BEDEUTUNG FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGEN DER DEUTSCHEN HAT!
Das französische Militärgericht – zuständig für das Land Baden – hat zum Jahreswechsel 1946/1947 BINDEND FÜR ALLE DEUTSCHEN GERICHTE UND VERWALTUNGSINSTANZEN sinngemäß festgestellt, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz Hitlers 1933 RECHTSWIDRIG zustande gekommen ist und keine Rechtskraft entwickeln konnte.
Somit sind – dem Verständnis einer freiheitlich demokratischen Rechtspflege zu folgen – alle Gesetze (richtig: VERORDUNGEN) die die NAZIS nach dieser rechtswidrigen Machtergreifung erlassen haben, NICHTIG!
DIESER UMSTAND BESCHÄFTIGT UNS NOCH HEUTE, wie ich in den späteren Ausführungen noch deutlicher ausführe.
Die Schreckensherrschaft der NAZIS mit den bekannten katastrophalen Folgen dauerte von 1933-1945.
Wir können an dieser Stelle feststellen, dass es so ist, dass Adolf Hitler auf ein augenscheinlich rechtswidriges staatsähnliches Gebilde – die sogenannte Weimarer Republik – ab 1934 mit seinem Putsch ein weiteres rechtswidriges staatsähnliches Gebilde aufgesetzt hat, was heute gemeinhin als „Drittes Reich“ bezeichnet wird.
In der Logik, dass die Putsch-Republik aus Weimar wegen mangelnder Hoheit im Handelsrecht agieren musste, gilt selbstverständlich, dass die Nazis unter Hitler selbstverständlich – wegen genau derselben mangelnden Hoheit– im Handelsrecht agiert haben mussten.
Wichtig ist an dieser Stelle festzustellen, dass die Französische Militärregierung mit Ihrem wichtigen und weit reichenden Urteil im Fall „TILLESSEN“ den rechtlichen Weg gewiesen hat, wie mit NAZI-Gesetzen (Verordnungen) verbindlich umzugehen ist (als Direktive für die BRD-Verwaltung).
Wichtig ist zusätzlich festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht 1973 entschieden hat, dass das Deutsche Reich zwar mangels Organisation nicht handlungsfähig sei, aber als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist.
Wichtig ist aber auch festzustellen und anzumerken, dass die BRD-Verwaltung auch heute noch Gesetze aus der NAZI-Zeit anwendet, wenn auch z.T. in modifizierter Form.
Das Adolf Hitler mit seinen NAZIS den sogenannten Versailler Friedensvertrag/Versailler Diktat ab 1933 mit seiner militärischen Rüstung gebrochen hat und auf KEINE Widerstände der sogenannten Siegermächte des sogenannten 1. Weltkriegs gestoßen ist, möchte ich an dieser Stelle – auch wenn nicht weiter ausgeführt- NICHT NUR als Randbemerkung verstanden wissen.