Die jüngere Geschichte der DeutschenDie politische Ausgangslage von 1918-1934

Die politische Lage von 1918-1934

Diesen Zeitraum, der wahrlich genügend spannend tragischen Stoff zu liefern hat, möchte ich nur im Hinblick auf die wesentlichen Umstände betrachten, die für das Bild der Fremdbestimmung der Deutschen seit 106 Jahren unerlässlich sind.

Der Waffengang des sogenannten 1. Weltkriegs endete mit mit dem Waffenstillstand von Compiegne am 11.11.1918, nachdem am 09.11.1918 Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Deutschen Kaisers öffentlich ausgerufen hatte.

Noch am selben Tag rief der ehemalige Staatssekretär Max von Badens, Philipp Scheidemann (SPD), nach dem er kurz zuvor nach Verkündung der vermeintlichen Abdankung des Kaisers Wilhelm 2 durch von Baden sein Amt niedergelegt hatte, durch ein Fenster des REICHSTAGES die „Deutsche Republik“ aus.

Die Abdankungsurkunde des sich zwischenzeitlich in den Niederlanden im Exil befindlichen Deutschen Kaisers datiert vom 28.11.1918, mithin 19 Tage nach seiner vermeintlichen Abdankung.

DIE CHRONOLOGIE DIESER EREIGNISSE IST WICHTIG ZU VERSTEHEN, UM SICH HIERZU IN BEZUG AUF DIE RECHTSGÜLTIGKEIT DER EREIGNISSE EIN URTEIL BILDEN ZU KÖNNEN. 

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Definition der REPUBLIK, die ganz allgemein und schlicht als NICHT-MONARCHISTISCHE STAATSFORM bezeichnet wird, zur Kenntnis zu nehmen.

Der Waffenstillstand von Compiegne mündete in den Vertrag von Versailles, der heute – je nach politischer Präferenz – als Friedensvertrag oder als Friedens-DIKTAT bezeichnet wird.

Es ist überliefert, dass die Deutsche Verhandlungskommission in Versailles keine solche gewesen sein konnte, da die alliierten Kriegsgegner die Unterschrift durch die Androhung von Repressalien gegen das Deutsche Volk quasi erpresst haben.

Es gab dort nichts zu verhandeln, das Ergebnis war festgelegt!

Das der „Versailler Vertrag“ von 1919, der die Anerkennung der Alleinschuld des Deutschen Reichs am 1. Weltkrieg, Gebietsabtretungen und exorbitante Reparationszahlungen beinhaltete, keine Basis für einen dauerhaften Frieden anbieten konnte, gilt in unabhängigen politikwissenschaftlichen Kreisen heute als internationaler Konsens.

Es folgte das befürchtete Chaos mit Hyperinflation und Weltwirtschaftskrise.

Bevor ich hier weiter ausführe, stelle ich einen Link der Bundeszentrale für politische Bildung zur Verfügung, der die konstituierende Nationalversammlung der Weimarer Republik am 06.02.1919 beschreibt.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/284871/vor-100-jahren-weimarer-nationalversammlung/

Ich erlaube mir hier eine Sequenz des Beitrages herauszuheben:

Der neuen Nationalversammlung sollte nicht nur die Ausarbeitung einer Verfassung zufallen, sie musste auch einen rechtlichen Rahmen zur Fortführung der Regierungsgeschäfte schaffen – die „Übertragung“ der exekutiven Gewalt vom damaligen Reichskanzler Prinz Max von Baden an den Sozialdemokraten Friedrich Ebert am 9. November 1918 war unter revolutionären Umständen erfolgt und nicht im Einklang mit der Verfassung des Kaiserreichs gewesen. (Hervorhebung durch den Verfasser)

Die Weimarer Republik/Verfassung war also ein demokratisch staatsähnliche Struktur, die sich rechtswidrig gebildet hat und auch – im demokratischen Verständnis – durchaus annehmbare Regelungen in Ihren verfassungsähnlichen Vorschriften ausweisen konnte.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich diese Republik im völkerrechtlichen Sinn selbst ermächtigt und rechtswidrig die hoheitliche Verfassung eines souveränen Staatenbundes geputscht hat. Man könnte an der Stelle meinen, dass dies doch gar nicht „so schlimm“ war, weil doch jetzt endliche demokratische Strukturen sichtbar geworden sind…!?

Die Verfassung des Deutschen Kaiserreiches ist eine Verfassung auf Basis einer konstitutionellen Monarchie.

Sollte das grundsätzlich so „schlimm“ sein können, wenn sich z.B. Großbritannien, Belgien, Niederlande, Spanien auch heute noch in dieser Staatsform konstituiert?

Der Waffenstillstand von Compiegne – nach der Beendigung des Waffengangs 1918 – hatte die Abschaffung fast sämtlicher Monarchien in Europa zur Folge.

Cui bono?

Die Vertreter der Putsch-Regierung der Weimarer Republik haben am 28.06.2019 unter in Diplomatenkreisen unwürdigen Bedingungen den Vertrag ( das Diktat ) von Versailles unterzeichnet, vor allem eben auch – um weiteren von den Alliierten angedrohten Zwangsmaßnahmen – für das ohnehin Not leidende deutsche Volk zu vermeiden.

Dieser sogenannte Versailler Vertrag wurde in der jüngeren historischen Aufarbeitung als Friedensvertrag bezeichnet, was in zweierlei Hinsicht nicht stimmen kann.

Man muss nicht Jura studiert haben um feststellen zu können, dass ein Vertrag (BGB/HGB) immer dann rechtskräftig ist, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Ein Vertrag der durch Zwang oder durch arglistige Täuschung entstanden ist, ist nichtig.

Darüber hinaus sollten wir uns zwei Fragen stellen:

Dürfen vermeintliche Volksvertreter einer staatsähnlichen Struktur, die sich rechtswidrig an die Macht geputscht haben, überhaupt einen verbindlichen und vermeintlichen (Friedens-)Vertrag schließen, obwohl diese am Kriegsbeginn und den Kriegserklärungen nicht beteiligt waren?

Um welches Rechtssubjekt handelt es sich bei einem solchen staatsähnlichen Gebilde?

Um einen hoheitlichen Staat, oder um eine Verwaltung auf der Ebene des Handelsrechts?

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