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DIE ANGST DER ALTERNATIVEN MEDIEN DER WAHRHEIT ZU NAHE ZU KOMMEN! – OFFENER BRIEF AN PETER HAISENKO

Der Markt der Informationssuchenden und der alternativen Anbieter von Lösungen befindet sich in einem großen Dilemma, wenn es die Marktteilnehmer ernst meinen und der alternative Markt nicht mehr liefern kann oder will.

Folgender Beitrag des Peter Haisenko vom von mir hoch geschätzten „anderwelt-verlag“ drückt aus, dass die Untersuchung der historischen Fakten und die diesbezügliche Bewertung in unserem und für unser Land augenscheinlich limitiert ist.

Was einerseits richtig ist und anderseits nicht so bleiben muss.

Bevor ich mich mit den vermeintlichen Fehleinschätzungen von Peter Haisenko beschäftige, bitte ich Sie diesen in sich sehr klugen Artikel zu lesen:

https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20241/justizminister-buschmann-das-kalifat-reichsbuerger-und-bjoern-hoecke

Um eine Debatte anzustoßen, habe ich mich entschlossen, meine Kritik in diesem Brief an Peter Haisenko zu formulieren:

Geschätzer Peter Haisenko,

ich danke Ihnen für Ihren klugen Beitrag, der im Sinne eines konstruktiven Diskurses sehr wichtige Elemente beinhaltet.

Ihre Ausführungen zum Themenkreis “Reichsbürger“ stehen dabei ausschließlich in meinem Focus.

Sie sind kein Freund der “Reichsbürger“ schreiben Sie und ich kann Ihnen bestätigen, dass es mir genauso so geht.

Wissen Sie allerdings um die Umstände der Entstehung des Begriffes „Reichsbürger“?

Kreiert durch den berühmten Mann mit dem kleinen Schnaubart, der die NAZI-Putschisten angeführt hat, dokumentiert durch das sogenannte Reichsbürger-Gesetz aus 1935? Ein justiziabler Begriff, zumindest wenn man sich daran orientiert, dass die Militärregierung 1945 auch diese NAZI-Hitler-Verordnung verboten hat.

Lassen Sie mich daher die Verwendung dieses an sich justiziablen Begriffes näher beleuchten.

Ja, dass Bundesverfassungsgericht hat schon 1973 – völlig nachvollziehbar – bestätigt, dass das Völkerrechtssubjekt DEUTSCHES REICH nicht untergegangen ist. Es ist jedoch mangels Organisation nicht handlungsfähig, urteilten die Richter. 1945 hatte eben lediglich die Wehrmacht der NAZI-Putschisten unter dem Deckmantel DEUTSCHES REICH kapituliert.

Die sogenannte „Weimarer Republik“ firmierte auch unter dem Dach des DEUTSCHEN REICHES und es sollte selbstverständlich mittlerweile ziemlich klar sein, dass auch die Ausrufung der Republik durch den SPD-Politiker Scheidemann am 09.11.1918 den Charakter eines Staatsstreiches, eines Putsches hatte.

Wenn, ich bitte Sie mir gedanklich zu folgen, lieber Herr Haisenko, die BRD und die DDR als Verwaltungen für ein besetzes Gebiet, eingesetzt von den Allierten, lediglich eine Oppukationsverwaltung darstellen (Zwei-Plus Vier-/Einigungsvertrag hat rechtlich darauf keinen Einfluß) und die zwei Regime des Deutschen Reiches völlkerrechtswidrig an die Macht gekommen sind, welchen Rückschluss müsste man daraus ziehen, lieber Peter Haisenko?

Haben Sie sich einmal gefragt, warum der Artikel 146 GG, der im Sinne der Haager Landkriegsordnung seine völlige Berechtigung hat, nie beworben wurde, nie beworben werden konnte und somit auch heute – nach 79 Jahren – noch existieren kann?

Vielleicht liegt es daran, dass bis heute eine gültige und selbstbestimmte Verfassung existiert und auf diese zugegriffen werden könnte?

Der Begriff Reichsbürger – wohlgemerkt ein justiziabler Begriff – ist also eine Art Kampfbegriff, der für weitere Verunsicherung im Rahmen einer ohnehin nicht gewollten seriösen Aufarbeitung der deutschen Geschichte steht.

Denn, die Angehörigen der 25 souveränen Staaten im Staatenbund Deutsches Kaiserreich von 1871 hatten alle eine eigene Staatsangehörigkeit in ihrem jeweiligen – souveränen – Bundesstaat. Eine Reichszugehörigkeit konnten lediglich die Bewohner der deutschen Kolonien erwerben.

Insofern ist Ihre Frage, ob „Justizminister“ Buschmann über „Insider-Wissen“ verfügen könnte, aus meiner Sicht fast als Bonmot zu bezeichnen.

In Bezug auf den sogenannten Rollator-Putsch bitte ich Sie die souveränen 25 Bundesstaaten festzustellen und sich anzuschauen, wer von der BRD-Verwaltung verhaftet wurde und mit einem dieser Bundesstaaten in Verbindung zu bringen ist.

Vielleicht kommen Sie der Lösung dann ein wenig näher.

Übrigens, dann relativieren sich auch Abneigungen und Vorbehalte in Bezug auf mögliche Gebietsansprüche.

Wenn man es genau nehmen würde, was man nicht tun möchte, müsste man wie folgt differenziert denunzieren und diffamieren in:

Kaiser-Reichs-Bürger

Republik-Reichs-Bürger

NAZI-Reichs-Bürger

In dieser Gemengelage, lieber Peter Haisenko, liegt die Wahrheit, die wir uns alle nicht trauen öffentlich auf den Punkt zu bringen, da wir alle wissen, wer über die „NACHHALTIGEN“ Argumente verfügt.

In jedem Fall sollte aber jeder Mensch wissen dürfen, dass es in § 130 des Strafgesetzbuches der BRD-Verwaltung (auszugsweise) heisst:

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Ich empfehle daher jedem Deutschen, der sich mit dieser vermeintlichen Diffamierung „Reichsbürger“ auseinanderzusetzen hat, den Diffamierenden die Frage zu stellen, welche „Art“ von Reichsbürger hier gemeint ist?

Der Republik-Reichsbürger wird es nicht sein, weil das Grundgesetz FÜR die BRD in Artikel 140 direkten Bezug auf die sogenannte „Weimarer Verfassung“ nimmt.

Ob der NAZI-Reichsbürger gemeint sein kann, obwohl noch so einige Gesetze und Verordnungen der NAZIS heute noch die Grundlage der Geschäftsbedingungen der BRD -Verwaltung bilden?

Der Kaiser-Reichsbürger könnte da schon eher eine Lösung anbieten, weil sich ja 25 Gliedstaaten im Staatenbund Deutsches Kaiserreich verewigt haben, die aber wiederum ja souveräne Verfassungen haben.

Aus Sicht der Diffamierenden kann ich schon verstehen, dass Diffamierung auch einheitlich gesetzt werden muss, um die entsprechende Wirkung zu erzielen.

Du Preusse, Du Sachse, Du Württemberger, Du Badener, Du Reusser aus welcher Linie auch immer, Du Bayer…

Nein, dass haben die Diffamierenden schon richtig erkannt!

Wussten Sie übrigens, Peter Haisenko, als Münchener, dass der Bayrische Ministerpräsident lt. der Bayrischen Verfassung „Bayer“ sein muss, um gewählt zu werden?

Die Diffamierung „Bayer“ würde Herr Söder bestimmt nicht zulassen…

Sie sehen, lieber Peter Haisenko, dass wir mit der „Wasch’ mich, aber mach‘ mich nicht nass-Methode“ nicht weiterkommen werden.

Es geht den sonstigen alternativen Medien ja nicht anders. Zumal die dortigen Protagonisten zumeist noch von Ihrer Arbeit leben müssen.

Das beste Beispiel ist die aktuell weit fortgeschrittene Initiative in Russland, den sogenannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag (m.E. ohnehin nichtig) zu kündigen.

Wer traut sich darüber – bis in die Details des Vertrages und dessen Zustandekommen – zu berichten?

Und, was wäre, wenn die indiginen Deutschen aus den Bundesstaaten sich zu einer friedfertigen handlungsfähigen Einheit organisieren könnten?

In diesem Sinne, verehrter Peter Haisenko, hoffe ich, mit diesem offenen Brief einige Denkanstöße gegeben haben zu können.

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