Artikel 38 Grundgesetz und weitere Irritationen der „Verfassung“, um die uns die halbe Welt beneidet…
Das ist – versprochen – der letzte Beitrag zum 75. Jubiläum unserer uns von den Alliierten gegeben Grundordnung.
Ich weiß, dass Grundgesetz ist in sich selbsterklärend und die Artikel 120, 133 und 146 insofern ebenso.
Was die Protagonisten allerdings geritten hat, dass Artikel 144 so bestehen darf, obwohl – nach zweijähriger Suspendierung des Artikel 23 – nun Europa Einzug gehalten hat?
Blöd sind diese Leute ja eigentlich nicht, oder?
Ab dafür, wenden wir uns Artikel 38 Absatz 1 GG zu, den ich sehr gerne hier näher reflektiere:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Hervorhebungen durch den Verfasser)
Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht 2012 das Wahlgesetz der BRD für “verfassungswidrig“ erklärt hat (wer kümmert sich schon um solche Nebensächlichkeiten?), sollten wir uns die gängige Praxis des Betruges im Sinne von Artikel 38 näher anschauen:
Wie definieren Sie unmittelbar, liebe Leser?
Unmittelbar bedeutet im Zusammenhang mit der gängigen Wahlpraxis der Parteien in jedem Fall nicht, dass Parteien Listen erstellen und je nach erreichter Quote bei einer Wahl die Liste bezüglich der Mandate von oben nach unten abgearbeitet wird.
Diese – grundgesetzwidrige – Praxis führt dazu, dass Leute im Bundestag saßen und sitzen, die noch nie eine Wahl gewonnen haben.
DIE PARTEI BESTIMMT, WER IN DIE PARLAMENTE EINZIEHT!
Na ja, den Rest kennen wir.
FRAKTIONSZWANG!
Wenn Du nicht abnickst, was der Fraktionschef vorgibt, ja dann ist es erst einmal vorbei mit der Karriere in der Partei.
Schmerzhaft ist das vor allem dann, wenn Du eigentlich so gar keine Berufs-Ausbildung hast und dich der SPD oder den BÜNDNIS-Grünen verdingt hast.
Gut, ist aber, wenn Du diese Umstände mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst! Denn dann bist Du wieder im Artikel 38 GG-Thema!
Das ganze Volk vertreten müssen?
Ich weiß, dass viele von Ihnen, liebe Leser, die Bezüge der Abgeordneten, die sogenannten Diäten für überzogen halten und bitte Sie dennoch sich einmal vor Augen zu führen, was die Abgeordneten dafür leisten müssen.
Wie erreichen diese „ihr“ Volk?
In der BRD ist das ja kein Problem!
Stellen Sie sich den Aufwand vor, mit nur ein oder zwei Bürokräften und dem spärlichen Salär, was im wahrsten Sinne des Wortes eine Diät darstellt, auch noch die Menschen in Pommern, Schlesien, West-Preußen und dem Sudeten-Land erreichen zu müssen.
Die ganzen unnötigen Reisekosten – zumindest bei einigen der Abgeordneten, die nicht über die nötigen Geschichtskenntnisse verfügen – um festzustellen, dass Ihr Wahlvolk gar nicht der deutschen Sprache mächtig ist und sich als polnische Staatsangehörige betrachten, muss eine große Frustration bei den Abgeordneten ausgelöst haben.
Viel schlimmer muss es bei den Abgeordneten gewesen sein, die vor hatten ein Direktmandat in der Exklave Kaliningrad/Königsberg zu gewinnen. An der Stelle können die Leute froh sein, auf den Rat von erfahrenen und wohlwollenden Parteigenossen gehört und sich nicht weiter engagiert zu haben.
Für mich relativiert sich an dieser Stelle, dass die Abgeordneten Nebeneinkünfte erzielen, ja erzielen müssen.
Wenn Du sie aber fragst, welche Aktivitäten sie in den Ostgebieten an den Tag gelegt haben, antworten sie meist nicht oder schicken ungläubige Kommentare zurück.
Eine verkehrte Welt ist das hier, die auch BP Steinmeier in seiner Rede zum 75. Jahrestag des GG nicht thematisiert hat.
Frank-Walter Steinmeier, der alte Fuchs!
Er wird sich dabei schon etwas gedacht haben…!