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Von Polizeischlägern, Ankommenden und Auswanderern – Das Grundgesetz für die BRD aus verschiedenster Sicht…

Die Woche der Feierlichkeiten zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes FÜR die BRD nähert sich langsam dem wohlverdienten Ende zu.

Auch ich möchte mir hier noch einmal einreihen, in gewohnt pointierter Form.

Zur Einführung, zur Einstimmung auf diesen Beitrag, rufe ich Ihnen das 2020 viral gegangene Video des Mitmenschen in Erinnerung, der in Berlin aus dem Grundgesetz zitiert hat und brutal von der Berliner Polizei verprügelt wurde.

„C:\Users\User\AppData\Roaming\Telegram Desktop\Video 2020 – Mensch der aus dem GG zitiert.mp4“

Zu diesem Zeitpunkt haben sich viele von uns gefragt, was denn los ist in diesen Landen?

Wie es sein kann, dass eine öffentliche Hommage auf das Grundgesetz für solche fatalen Folgen für einen Einzelnen sorgen kann?

Wichtig sollte bei dieser Betrachtung sein sich in Erinnerung zu rufen, dass das Grundgesetz ja keine selbstbestimmte Verfassung der Deutschen ist.

Es ist ein Auftrag der Alliierten an die Verwaltung eines Teiles von Deutschland, genannt BRD, eine Ordnung in einem besetzten (Teil-) Gebiet her – und sicherzuzustellen.

Und zwar nach den Regeln des Völkerrechtes, hier insbesondere nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 und des völkerrechtlichen Abkommens von Montevideo vom 26. Dezember 1933.

Folgende Grundrechte aus dem Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG sind ausweislich ihres Wortlautes Deutschen vorbehalten:

– Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit),

– Art. 9 Abs. 1 GG (Vereinigungsfreiheit),

– Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit),

– Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit),

– Art. 16 Abs. 1 GG (Schutz vor Ausbürgerung),

– Art. 16 Abs. 2 GG (Schutz vor Auslieferung).

Die anderen „Grundrechte“ von Artikel 1 -19 werden als sogenannte „Jedermann-Rechte“ bezeichnet.

Wer sich ein wenig mit den Irritationen auskennt, die den Menschen hierzulande begegnen, der weiß, dass der Personalausweis – dort aufgeführt Staatsangehörigkeit: DEUTSCH (?) – lediglich die Vermutung darstellt, dass es sich bei dem Inhaber um einen Deutschen handeln könnte…

In Artikel 116 GG ist geregelt, wer Deutscher sein soll:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (Hervorhebung durch mich)

Nun, wenn der Personalausweis keinen Nachweis darstellt, welches Dokument muss ich den besitzen um die Deutschen-Rechte in Anspruch nehmen zu können?

Vielleicht haben sich die überarbeiteten Berliner und sonstigen Polizisten einfach nicht die Mühe gemacht nachzufragen, ob man bei der DEMO und/oder  des Vorlesens aus dem Grundgesetz seinen Staatsangehörigkeitsausweis dabei hatte…Denn nur dieser garantiert auch tatsächlich Deutscher im Sinne des Artikel 116 zu sein!?

Ja, auch ein 75 Jahre altes Grundgesetz, eine – lt. BP Steinmeier – der besten „Verfassungen“ der Welt, um die uns viele Staaten beneiden, darf seine Schwächen haben dürfen…

Übrigens, viele Mitmenschen beklagen sich, dass die Neuankommenden in diesem Land – zumeist aus einem anderen Kulturkreis – sich noch nicht so richtig mit dieser unserer Mentalität, unseren Gepflogenheiten und unseren Regeln anfreunden können.

Bei allem Respekt, liebe Landsleute, das hat etwas von Kleinbürgertum!

Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie flüchten z.B. nach Eritrea, weil Sie nicht in der Lage sein werden das Heizungsgesetz der BRD wirtschaftlich zu bedienen und das Schmuddelwetter hier so etwas von satthaben.

Sie denken, da ist es immer warm und Heizung interessiert mich dann so überhaupt nicht mehr.

Sie kaufen sich ein Stück Land, bauen eine Hütte und wundern sich, dass Sie keinen W-LAN-Empfang haben und keiner aus dem von Ihnen ausgesuchten Dorf in der Lage ist, eine Photovoltaikanlage auf Ihr Dach zu zimmern.

Da könnte man schon ausflippen, oder nicht?

Nun, ich kenne z.B. die Verfassung von Eritrea nicht und freue mich für Sie und auch die Eritrea-Menschen, wenn sie denn überhaupt eine solche ihr Eigen nennen können. Vorausgesetzt, dass sie über diese abstimmen durften. Vielleicht hat diese auch eine klare Aussagekraft, wenn man „Eriträisch“, Kusuaheli oder so lesen und verstehen kann.

In der BRD sieht es da etwas anders aus.

Der geneigte Mensch aus Eritrea wird sich wundern, dass es in der BRD so gar nicht so ist.

In der Präambel des Grundgesetzes, der von den Großkopferten der BRD in der Regel -fälschlicherweise – Gesetzeskraft zugesprochen wird, steht ja klar und deutlich:

…Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk… (Hervorhebung durch mich)

Das der Mensch aus Eritrea erst einmal nicht das Deutsche Volk repräsentiert, sollte zumindest noch in der Gegenwart klar sein.

Gilt denn unter diesen Voraussetzungen das Grundgesetz überhaupt für die Mitmenschen z.B. aus Eritrea?

Wer ist dann Jedermann? Das ist dann der, der nicht nachweisen kann, dass er Deutscher ist!?

Wenn also Z.B. der Mann aus Eritrea, der es gewohnt ist – um sich z.B. vor Raubtieren zu schützen oder mal eben schnell eine Hauseigene Ziege zu filetieren – hier in der BRD-Verwaltung mit einem Buschmesser desorientiert durch die Gegend läuft, ist das nichts anderes, als wenn Sie in dem Dorf Ihrer Wahl in Eritrea Kopf schüttelnd durch die Gegend laufen, weil Ihnen der Stammesälteste verklickert hat, dass der nächste Fernseher in Asmara steht und es sich im Umland bewährt hat, am Abend einmal sacken zu lassen und den Nackt-Nasen-Wombats beim Liebesspiel zuzusehen.

Welcher kultivierte Deutsche, der diesen Vergleich versteht, würde sich hier anmaßen, die Menschen z.B. aus Eritrea zu verurteilen, nur weil sie sich so verhalten, wie sie es gewohnt sind?

Zumal das Grundgesetz da auch schon so seine Macken hat, wenn man mal ganz ehrlich ist.

In der nächsten Folge werde ich das Kapitel 75 Jahre Grundgesetz abschließen, denn die nächsten 75 Jahre haben schon begonnen.

Dann werde ich von ein paar Besonderheiten zum Grundgesetz berichten, die die Menschen z.B. aus Eritrea vermutlich so gar nicht interessieren werden.

Macht‘ nix!

Übrigens, Menschen aus meinem Umfeld bezeichnen die BRD als Bananen-Republik, wogegen ich mich immer wieder erfolglos wehre.  

Mal schauen, zu welchem Urteil Sie kommen, wenn Sie meinen nächsten Beitrag gelesen haben werden.

Und, für alle Mitmenschen aus Eritrea oder sonstigen Gebieten in dieser Region der Welt:

Wenn es mal nicht so läuft, wie Sie es sich vorstellen, denken Sie einfach an einen schwitzenden blassen Deutschen ohne Smartphone in Cargo-Hose, der nicht einmal weiß, wie ein Nackt-Nasen-Wombat aussieht!

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