OFFENER BRIEF AN KARIN WELGE – OBERBÜRGERMEISTERIN DER STADT GELSENKIRCHEN
Guten Tag Karin Welge,
gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes für die BRD stehen Ihnen als Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen folgende – erhebliche – Freiheiten Ihrer Amtsausübung zur Verfügung.
Ich zitiere Absatz 1 und 2, des Artikels 28 GG:
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(Hervorhebungen durch den Verfasser)
Wie können Sie es in dieser Freiheit Ihres Amtes erklären, dass im Haushaltsplan der Stadt Gelsenkirchen auf Seite 50 – siehe hier;
ein Defizit von 43,6 Millionen EURO im Haushaltsjahr, nur bezogen auf die deutliche Unterfinanzierung Gelsenkirchens im Hinblick auf die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten und Zugewanderten ausgewiesen wird?
In einem Haushaltsjahr ?
Warum, Karin Welge, erklären sie nicht einfach Kraft ihres Amtes, dass es nun vorbei ist mit weiterer Migration in Gelsenkirchen, die ja eh schon bei fast 40 % liegt?
PUNKT! AUS! KEIN KOMMA!
Wie erklären Sie Ihren „redlichen und brav Steuern bezahlenden Bürgern“, die u.U. eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen und sonstigen Ankommenden, in einer Stadt mit nahezu 40% Migrations-Hintergrund ablehnen, den Verlust von 43,6 Millionen Euro in Bezug auf eigene städtische Aufwendungen und Zuschüssen des sogenannten Bundes ( oder der vermeintlichen Länder) ? In einem Haushaltsjahr !
Dass in Gelsenkirchen – eben für diese Menschen, deren Sicherheitsbedürfnis seit der Migrations-und Flüchtlingswelle ohnehin stark gestiegen ist – die Lebensqualität durch diesbezügliche Ängste noch weiter abgenommen hat, dürfte Sie, Karin Welge, wohl nur am Rande interessieren.
Nun, es gilt also den Menschen zu erklären, dass ein PARTEILOSER BÜRGERMEISTER – ohne die Möglichkeiten des GG weiter zu hinterfragen – der Stadt Gelsenkirchen VIEL VIEL besser zu Gesicht stehen könnte.
Denn Sie, Karin Welge, setzen als treue PARTEISOLDATIN die Programmatik um, die Ihnen von Ihren Genossen aus dem Willy-Brandt-Haus vorgegeben werden.
Die Gelsenkirchener, die sich AUTO fahren noch leisten können, was selbstverständlich von Ihnen nachweislich nicht gewünscht ist, würden sich schon freuen zu wissen, warum diese als Steuerzahler – so ganz so viele davon gibt es in Gelsenkirchen nicht – gegenüber den Ankommenden mit den Zuwendungen so eine schlechte Position haben.
Ist der katastrophale Straßenzustand in Gelsenkirchen die Konzession für die Steuerzahler in Gelsenkirchen, dass Gelsenkirchen Ankommende aus der Ukraine und aus Syrien bestens, mit einem Defizit von 43,6 Millionen EURO im Haushaltsjahr, versorgt ?
Dürfen wir in der Kommune Gelsenkirchen auch weiterhin davon ausgehen, dass parteipolitische Präferenz, in Ihrem Fall der der SPD, auch weiterhin Ihre Politik für Gelsenkirchen bestimmen wird?
Wie werden Sie, Karin Welge, mit dem Umstand umgehen, dass sogenannte Bürger GEMEINDEVERSAMMLUNGEN initiieren?
Im Rahmen des Artikel 28 des Grundgesetzes, Absatz 1?
Werden Sie Gemeindeversammlungen unterstützen ?
Meine Leser und ich freuen uns auf Ihre Stellungnahme, Karin Welge.
Freundliche Grüße und Glückauf!