Die Vereinten NationenWer sind wir Deutsche und wer dürfen wir sein?

DIE VEREINTEN NATIONEN (UNO)

Die vereinten Nationen sind von ihrem Rechtstand her als Verein zu bezeichnen.

1943 zusammengekommen und 1945 konstituiert, um – so will es die Vereinssatzung (Charta) – einen völkerrechtlichen Vertrag mit nahezu allen Ländern dieser Welt zu schließen und im Wesentlichen aufgrund des Leids von 2 Kriegen Vereinbarungen zu treffen, die die Länder dieser Welt zu einem friedfertigen Miteinander bewegen und zu verpflichten( Freie Interpretation des Verfassers)

https://unric.org/de/charta/

Die vereinten Nationen (UNO) sind die inhaltlich ähnliche Nachfolge-Organisation des sogenannten Völkerbundes, dem sich die USA unter der Führung von Woodrow Wilson 1919 nicht anschließen wollte.

Im Zuge des Kriegseintritts der USA 1943 und des absehbaren Kriegsendes 1944 wurde der Gedanke dieser an sich begrüßenswerten Vereinigung in die Tat umgesetzt.

Das dieser Verein so seine Probleme hat und seine Regeln an sich häufig nicht beachtet werden, ist uns im Zuge der verschiedensten völkerrechtswidrigen Kriege (Z.B. Jugoslawien, IRAK, etc. pp) in der jüngeren Vergangenheit deutlich geworden.

Interessant für uns ist jedoch ein ganz anderer Umstand, der – ich halte es für den Ausdruck eines Rechtsbankrotts – sich zunächst auf die sogenannten Feindstaatenklauseln bezieht.

Die Charta möchte u.a erreichen:

Künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat.

Die Charta – seit 1945 an dieser Stelle unverändert – geht also von 2 Weltkriegen aus.

Insofern erscheint zunächst folgerichtig, dass das Deutsche Reich – als vermeintliche und völkerrechtlich vermutete und bestätigte Verursacherin von vermeintlich 2 Weltkriegen – in dieser Charta als FEINDSTAAT geführt wird. Gleiches gilt für das Königreich Japan, das im sogenannten 2. Weltkrieg Verbündete des Deutschen Reichs gewesen ist und im sogenannten 1. Weltkrieg keine signifikante Rolle gespielt hat.

Die WIKIPEDIA, nicht als nicht tendenziöses Medium bekannt, möchte ich an dieser Stelle unbedingt als Quelle empfehlen. Auch um darzulegen wie heute gewünschte Politik vertrieben wird.  Ich empfehle unbedingt den WIKIPEDIA-Eintrag gänzlich zu lesen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel

Ich zitiere daraus und erlaube mir die Hervorhebung einer signifikanten Passage:

Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt,[2] der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten.[3] Sie schlossen auch militärische Interventionen mit ein. Als „Feindstaaten“ wurden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland und Japan, bzw. das Deutsche Reich und japanische Kaiserreich).In der heutigen internationalen Politik spielt die Feindstaatenklausel keine Rolle mehr. Nach ganz herrschender Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist sie (längst[4][5]) obsolet.[6][7 (Hervorhebung durch den Verfasser)

Ich erlaube mir an dieser Stelle zusätzlich einen Hinweis mit aktuellem Bezug zum militärischen Ukraine-Russland-Konflikt:

Wie wir gelernt haben, ist die BRD/Germany mit dem Deutschen Reich im Gebietsstand vom 31.12.1937 identisch (geographisch telidentisch).

Das Deutsche Reich (Drittes Reich) ist FEINDSTAAT IM SINNE DIESER BESTIMMUNGEN! 

Wenn ich diese Bestimmungen richtig verstehe, was vermutlich der Fall ist, dann könnte Russland völkerrechtskonform aufgrund der Waffenlieferungen der BRD/Germany mal so eben, OHNE KRIEGSERKLÄRUNG, der BRD ihre Grenzen aufzeigen…

Das hier ist ein schönes Beispiel für das PIPPI-LOTTA-SYNDROM, dass auszuleben die führende Militär- Macht (USA) auf diesem Planeten für sich in Anspruch nimmt.

Politiker in der BRD sprechen an dieser Stelle von der „regelbasierten Ordnung“.

Wenn sich ein Staat sehr gerne nicht an die Bestimmungen des Vereines UNO hält, dann ist das die Regierung der USA.

Warum könnte ein Verein – zugegeben ein sehr mächtiger Verein – nicht in seiner Jahreshauptversammlung beschließen können, dass Feindstaatenklauseln – die als vermeintlich obsolet (überflüssig) bezeichnet werden, nicht mit der entsprechenden Mehrheit aus der Satzung streichen zu sind?

Das Deutsche Reich (Gebietsstand 31.12.1937 – also Drittes Reich) ist – nach wie vor – de jure – Feindstaat im Sinne der UNO.

Die BRD (übrigens auch die DDR) ist 1973 als Mitglied der Vereinten Nationen aufgenommen worden.

Die BRD ist – wir wissen es – lt. Urteil des sogenannten Bundesverfassungsgerichtes identisch (geographisch teil-identisch) mit dem Dritten Reich!

GEBIETSSTAND 31.12.1937 !

Die BRD und die DDR wurden 1990 – nach Beschluss des Einigungsvertrages (Zwei-Plus-Vier) – vom damaligen sogenannten Außenminister der BRD, Hans-Dietrich Genscher, also mit dem Beitritt der DDR zur BRD bei der UNO, abgemeldet und der UNO wurde mitgeteilt, dass das vermeintlich vereinigte Deutschland nun als Deutschland/Germany bei der UNO zu führen ist.

Die“ Deutschland/Germany“-Menschen verfügen über einen Personalausweis, der lediglich die Vermutung darstellt, dass der Inhaber Deutscher (welcher Deutscher?) sein könnte. Damit sind diese Menschen – im Sinne der UN-Charta – Angehörige der BRD/Deutschland/Germany, die 1990 dort angemeldet wurde.

Ich bezeichne diese als vermutete Deutsche, denen man die rechtswidrige „Deutsche Staatsangehörigkeit“ der NAZIS Adolf Hitler suggeriert.

Nur noch einmal zu Erinnerung: Die rechtsgültige Staatsangehörigkeit eines Deutschen basiert auf der Staatsangehörigkeit in einem der 25+1 Bundesstaaten.

Z.B. Königreich Preußen, Königreich Sachsen etc.

Wenn Sie gegenüber der BRD/Germany-Verwaltung klarstellen wollen, dass Sie Deutscher sind und einen Nachweis führen (die Formulare werden vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellt und müssen auch von dort zur Verfügung gestellt werden), sich also auf einen Rechtskreis von nach dem 01.01.1914 – 31.12.1937 berufen und Ihren Personalausweis nicht abgeben, dann stehen Sie sich – im Sinne der Vereinssatzung der Vereinten Nationen –  gleichzeitig als Feind und Freund gegenüber.  

Deutsche, die den Ahnen-Nachweis bis vor 1914 geführt haben, ohnehin.

Die UNO – sofern sie die Feindstaatenklauseln im Rahmen Ihrer Satzung streichen könnte – müsste sich als Verein auflösen, da der Vereinszweck mit Streichung der Feindstaatenklauseln und damit verbunden des auch sehr wichtigen dort geregelten Treuhandsystems hinfällig wäre.

Eine Neuordnung der Vereinten Nationen – bei den Differenzen die wir in den letzten Jahrzehnten (Sicherheitsrat etc.) mit der Ignoranz von UNO-Bestimmungen von vorwiegend einem Staat erlebt haben – macht eine Reformierung der UNO derzeit nahezu unmöglich.  

Schauen Sie sich bitte das Treuhandsystem der UNO (Artikel 75-85 der UN-Charta) an und entscheiden selbst, inwieweit hier – in Bezug auf die nicht geklärte Deutsche Frage – eine Interessenkollision vorliegen könnte.

Die Wikipedia schreibt bestimmend (https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhandsystem), dass bis 1994 alle Treuhandgebiete aus der internationalen Verwaltung entlassen worden sein sollen.

Warum nur werden dann die Feindstaatenklauseln nicht gestrichen?

Die Vermutung liegt nahe, dass dann der Vereinszweck der UNO nicht mehr vorhanden ist und sich die VERINTEN NATIONEN( UNO) als Verein auflösen müsste.

Das spätestens nach dem sogenannten 2. WK bei militärischen Angriffen keine Kriegserklärung mehr erfolgt, liegt im Charakter der Vereinssatzung der UNO, die z.Zt. 193 Mitglieder hat und in dem Umstand, dass sich die meisten Länder untereinander ohnehin – de jure – noch in einem Kriegszustand befinden.

Interessant in diesem Zusammenhang (Die Ausarbeitung datiert vom 16.10.2023) ist die (kleine) Liste der Staaten, die nicht der UNO angehören:

Hier klicken, um den Inhalt von ninajerzy.org anzuzeigen

Zwei Staaten möchte ich herausheben: Palästina und der Heilige Stuhl (Vatikan)

.Die UNO beschloss im November 2012 – mehr als 60 Jahre nach der Gründung Israels – Palästina als Staat anzuerkennen. „Deutschland“ enthielt sich der Stimme.

Palästina und der Heilige Stuhl sind die einzigen Staaten mit ständigem Beobachterstatus bei den UN.

Palästina ist also als Staat von der UNO anerkannt und hat den Status einer Beobachterin. Israel ist Mitglied der UNO.

Inwieweit diese Status-Differenz im aktuellen militärischen Konflikt der beiden Staaten eine Rolle spielen könnte, führte hier zu weit darauf einzugehen.

Interessant ist – vielleicht für einige Menschen ganz neu – der Umstand, dass der Vatikan-Staat (Heiliger Stuhl) bei der UNO den Status einer Beobachterin hat.

Aufgrund seiner geringen Fläche von 0,44 Quadratkilometern und seinen insgesamt etwa 1000 Einwohnern wird die Vatikanstadt (Vatikan-Staat) als Zwergstaat bezeichnet.

Dieser Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt (umstritten) aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Vatikan auf internationaler Ebene, wenn auch beide Begriffe zum Teil synonym verwendet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt)

Aus meiner Sicht wäre es ohnehin sehr interessant, die letzte ABSOLUTE Monarchie in Europa einmal ganz genau auf den Prüfstand zu stellen. 

Im Wirken ihrer Vergangenheit ohnehin mit allem gebotenen Nachdruck, aber auch im Hinblick auf die Bedeutung, die die Katholische Kirche heute noch hat.

Wir wissen um die wesentlichen – funktionierenden – konstitutionellen Monarchien in Europa: Großbritannien, Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Dänemark u.a.

Diese Staatsform scheint so schrecklich nicht zu sein.

Denn, die Organe der Konstitution, die dem Monarchen lediglich eine Art Repräsentation und Überwachungsfunktion zubilligen, haben sich supranationalen Vereinigungen wie EU und der EURO-Währung angeschlossen.

Wo ist also genau das Problem, auch und insbesondere mit dem Deutschen (Kaiser-)Reich?

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