FRIEDENSVERTRAG
Seit dem Entstehen einer sogenannten Freiheits-und Wahrheitsbewegung im Frühling 2020 in der BRD-Bevölkerung werden immer wieder Rufe nach einem Friedensvertrag laut, wobei es hier nicht um einen solchen gehen kann, sondern eine Vielzahl von Friedensverträgen geschlossen werden müssten.
Das Deutsche NAZI-Reich befindet sich mit 46 Staaten in einem Waffenstillstand, was die Vereinbarung von einer ähnlichen Anzahl von Friedensverträgen vermuten lässt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegf%C3%BChrende_Staaten_im_Zweiten_Weltkrieg
Von den BRD-Großkopferten wird immer wieder behauptet, beim sogenannten Einigungsvertrag( 2+4-Vertrag) handele es sich um einen Friedensvertrag, was natürlich Quatsch und Lüge ist.
Außer den bisher herausgearbeiteten Fakten ist zunächst festzustellen, dass dieser Vertrag auf dem Besatzer-Recht und nicht dem Sieger-Recht beruht, da Frankreich nie Siegermacht des 2.WK gewesen ist. Die Assoziation eines Friedensvertrages ist schon alleine aus diesem Grund de jure nicht möglich.
Die beiden Besatzerverwaltungen BRD und DDR sind beide 1949 gegründet worden und haben somit am 1. und 2. Weltkrieg nicht teilgenommen und können somit keine Kriegspartei sein.
Friedensverträge können also nur mit den jeweiligen Kriegsparteien und dem Deutschen-Reich geschlossen werden.
Um auch noch einmal die (erforderliche) Listigkeit der BRD-Verantwortlichen zu skizzieren, erinnere ich an dieser Stelle noch einmal daran, dass im französischen Protokoll über die Verhandlungen „2+4“ klar von Deutscher Seite zum Ausdruck gebracht wurde (zum Ausdruck gebracht werden musste), dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sei !!!
Wir können also sicher feststellen, dass der Einigungsvertrag (2+4-Vertrag) kein Friedensvertrag sein kann.
Was ist er aber dann?
Nun, die Besatzungsmächte wollten aus den bisherigen Besatzerverwaltungen BRD und DDR eine neue Besatzungsverwaltung machen, die als „Vereintes Deutschland“ bezeichnet wird. Das allerdings nie handlungsfähig gestellt wurde und aus diesem Grund der Vertrag nicht insgesamt ratifiziert werden konnte.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Vertrag – de jure – als nichtig anzusehen ist, da ein Völkerrechtssubjekt Vereintes Deutschland nicht definiert wurde, das Vereinte Deutschland nicht hergestellt wurde und auch der Vertrag somit nicht insgesamt ratifiziert werden konnte. Es wurde daher auch 1990 bei der UNO, Germany und nicht z.B. United Germany, angemeldet.
Man muss also davon ausgehen, wie in so vielen Sachverhalten der letzten 109 Jahre, dass hier bewusst getäuscht wurde und heute noch wird.
Allerdings muss man auch sehen – der Kriegszustand ist de jure aktuell, da lediglich Waffenstillstandsabkommen geschlossen wurden – dass somit die rechtsgültige Haager Landkriegsordnung aus dem Jahre 1907 Anwendung findet. Hier ist eindeutig geregelt, dass Kriegslisten erlaubt sind.