DER ARTIKEL 146 DES GRUNDGESETZES
Artikel 146 (Geltungsdauer), in seiner alten Fassung bis 1990, lautete:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 146, in der neuen und geltenden Fassung ab 1990, lautet:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. (Hervorhebung durch den Verfasser)
Der geneigte Leser kann die Lüge und damit eine wesentliche Hürde für die Umsetzung von Artikel 146 erkennen:
Die Alliierten haben 1945 für das Verwaltungskonstrukt des Deutschen Reichs den Namen Deutschland festgelegt ( Militärgesetz Nr. 1) und sie haben auch den Gebietsstand für das Deutsche Reich, für das gesamte deutsche Volk zum 31.12.1937 als Staatsgebiet festgelegt. Also mit den durch Polen okkupierten Gebieten Schlesien, Pommern etc. und mit dem von der Sowjetunion/Russland annektiertem Ostpreußen.
Ich weise an dieser Stelle auf den Teil der Ausarbeitung hin, der die Präambeln der beiden Fassungen des Grundgesetzes analysiert.
In der aktuellen Verfassung des Artikel 146 wird suggeriert – analog zu beiden Präambeln – dass mit dem Einigungsvertrag (2+4-Vertrag) die Einheit und Freiheit Deutschlands passiert ist und das Ereignis für das gesamte deutsche Volk gälte. (incl. denen, den nicht möglich war mitzuwirken…!?)
Das ist eine Lüge und Unsinn, wie hier herausgearbeitet wurde.
Merken Sie auch, wie locker mit wichtigen Bezeichnungen wie Deutsches Reich, Deutschland, Vereintes Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, die Rechtssubjekte sind bzw. darstellen sollen, jongliert wird?
Wie perfide manipuliert wird, kann alleine schon durch den geltenden Artikel 120 GG (Besatzungskosten) abgeleitet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html
Wähnen Sie sich in „Freiheit“, wenn Sie Besatzungskosten zu entrichten haben?
Und, was antworten Sie jemandem der Sie fragt, was mit den Deutschen Ostgebieten im Gebietsstand vom 31.12.1937 passiert ist und was somit Einheit bedeutet?
Sie antworten vermutlich, dass die BRD /Germany/das Vereinte Deutschland diese Gebiete per Vertrag an die Regierung Polens (Oder-Neiße-Grenze) abgetreten hat.
Weil der kriminelle Hausverwalter zugeschlagen hat, der rechtswidrig in Ihrem Namen Ihre Eigentumswohnungen mit den Namen Pommern, Schlesien, West-Preußen und Sudeten-Land verhökert bzw. an POLEN nahezu verschenkt hat.
Widmen wir uns daher den vermeintlichen Möglichkeiten und somit der vermeintlichen Vision des Artikels 146 GG in seinem zweiten Teil:
Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Bestimmt haben Sie schon bemerkt – jedenfalls, wenn Sie bisher aufmerksam dabei waren – dass das Deutsche Volk (also im Gebietsstand vom 31.12.1937) sich faktisch und de jure keine Verfassung geben kann, die nicht sofort wieder null und nichtig wäre, weil dann selbstverständlich der umtriebige und listige Hausverwalter wieder zugeschlagen würde, in dem er ohne die erforderliche Mehrheit der Eigentümer hinter sich zu wissen, einen neuen Verwaltervertrag gestaltete und veröffentlichte.
Siehe Alliiertenvorbehalte zum Überleitungsvertrag!
Wie sollten heute im Jahr 2024 die Polen und Russen mit deutschen Vorfahren, die in den Ostgebieten leben und zumeist die polnische oder russische Staatsangehörigkeit angenommen haben, heute noch an den Interessen des Deutschen Volkes teilhaben können, selbst wenn sie es wollten ?
Wenn Sie also von Stimmen von – ich nenne sie so – außerparlamentarischen Oppositionellen hören, dass eine Verfassung im Sinne von Artikel 146 GG oder gar ein Friedensvertrag gefordert wird, dann können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese Protagonisten entweder einer kontrollierten Opposition zur Abwehr realistischer Betrachtungsweisen der Sachlage angehören, oder schlicht und ergreifend keine Ahnung haben worüber sie reden.
Der Artikel 146 GG, der vielen Menschen seit 2020 Hoffnung auf eine bessere Welt in diesem Lande macht, ist dazu nicht geeignet, da sämtliche Bestimmungen mit Außenwirkungscharakter, also die Alliierten Vorbehalte insgesamt, z.B. auf Basis des Überleitungsvertrages, gültig blieben. Die Feindstaatenklauseln der UNO wären dadurch nicht gestrichen etc. pp.
Bitte lösen Sie sich von dem Gedanken, dass der Artikel 146 GG eine Chance für dieses Land darstellen könnte.
Allerdings, insofern kann erklärt werden, warum sich die politischen Parteien diesem Thema nie gewidmet haben, könnte die sogenannte parlamentarische Demokratie auf diese Art und Weise entmachtet oder gar ausgehebelt werden.
Nur, was sollte das für uns bewirken, wenn die ALLIIERTEN bei dem Versuch z.B. einer Volksabstimmung ihr Veto einlegen, oder gar vorher einschreiten und diese – evtl. durch die Anwendung rechtsgültiger Militärgesetze – gar nicht erst zulassen? Außer, dass Sie sich outen würden, welches Spiel sie in den letzten knapp 80 Jahren gespielt haben.
Das „Recht“, die Macht dazu, hätten die Alliierten und sie würden es wahrnehmen!